VMAX-Aufhebung: Entfernung der elektronischen Hoechstgeschwindigkeitsbegrenzung im ECU. Sicherheitshinweise, Plattformen, Reifenfreigaben.
Die elektronische Höchstgeschwindigkeit (VMAX) ist eine Software-Funktion des Motorsteuergeräts, die die Fahrzeuggeschwindigkeit bei einem bestimmten Wert begrenzt — bei deutschen Premium-Herstellern traditionell 250 km/h (Selbstverpflichtung), bei vielen anderen Modellen zwischen 200 und 220 km/h. Die mechanische Auslegung von Motor, Getriebe und Reifen erlaubt in den meisten Fällen deutlich höhere Geschwindigkeiten.
Eine VMAX-Aufhebung ist nur dann technisch sinnvoll, wenn die ergänzenden Bauteile entsprechend ausgelegt sind:
Die VMAX-Aufhebung darf nur bis zur tatsächlichen Reifenfreigabe ausgenutzt werden.
Hochgeschwindigkeits-Verzögerung erfordert thermisch belastbare Bremskomponenten. Bei aktiver VMAX-Aufhebung empfiehlt sich eine Inspektion der Bremsanlage und ggf. ein Wechsel auf Hochleistungs-Beläge.
Aerodynamische Lasten und Spurstabilität spielen bei Geschwindigkeiten über 250 km/h eine zentrale Rolle. Werks-Fahrwerk und Aerodynamik sollten geprüft werden.
EDC17 (CP14, CP44, CP54), MD1 (CP004, CS014, CP014, CS004), MG1 (CS002, CS011). BMW Bosch MEVD/MG1, Mercedes Continental SID310. Praktisch alle modernen Premium-Plattformen.
Die VMAX-Aufhebung erfolgt bei uns in der Regel im Rahmen einer Gesamtkalibrierung — als einzelne Maßnahme ist sie ebenfalls möglich, sofern die Bauteilfreigaben (Reifen, Bremse, Fahrwerk) passen.
Die Aufhebung der herstellerseitigen Selbstbeschränkung ist technisch eine Softwareänderung, die die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit betrifft — sie ist damit eintragungsrelevant und der Versicherung zu melden. Zwingende Voraussetzung ist die passende Reifenfreigabe: Die freigegebene Geschwindigkeit darf den Geschwindigkeitsindex der montierten Reifen niemals überschreiten. Wir dokumentieren die Anpassung und beraten zu Abnahme und Bauteilanforderungen.
Die Softwareänderung selbst ist zulässig, betrifft aber die eingetragene Höchstgeschwindigkeit — sie ist eintragungsrelevant, die Versicherung muss informiert werden, und die Reifen müssen für die neue Geschwindigkeit freigegeben sein. Wir beraten zu Abnahme und Dokumentation.
Nur wenn ihr Geschwindigkeitsindex die neue Endgeschwindigkeit abdeckt (W: 270 km/h, Y: 300 km/h). V-Reifen (240 km/h) sind nach einer Aufhebung über 250 km/h nicht ausreichend.
Nein — die VMAX-Aufhebung ändert nur die Abregelgrenze, nicht die Leistung. Mehr Beschleunigung liefert erst eine Leistungsoptimierung (Stage 1/2), mit der die Aufhebung sinnvoll kombiniert wird.
Bei praktisch allen modernen Premium-Plattformen (Bosch EDC17/MD1/MG1, BMW MEVD, Mercedes SID310). Ob Ihre Plattform unterstützt wird, klären wir anhand von Fahrzeugschein und Softwarestand.
Senden Sie uns Ihre Fahrzeug-Eckdaten oder VIN — Sie erhalten eine fachliche Einschätzung mit transparentem Ablauf.