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VMAX-Aufhebung

VMAX-Aufhebung: Entfernung der elektronischen Hoechstgeschwindigkeitsbegrenzung im ECU. Sicherheitshinweise, Plattformen, Reifenfreigaben.

Was ist die VMAX-Begrenzung?

Die elektronische Höchstgeschwindigkeit (VMAX) ist eine Software-Funktion des Motorsteuergeräts, die die Fahrzeuggeschwindigkeit bei einem bestimmten Wert begrenzt — bei deutschen Premium-Herstellern traditionell 250 km/h (Selbstverpflichtung), bei vielen anderen Modellen zwischen 200 und 220 km/h. Die mechanische Auslegung von Motor, Getriebe und Reifen erlaubt in den meisten Fällen deutlich höhere Geschwindigkeiten.

Sicherheits- und Bauteilfreigaben

Eine VMAX-Aufhebung ist nur dann technisch sinnvoll, wenn die ergänzenden Bauteile entsprechend ausgelegt sind:

Reifenfreigabe

  • V-Index: bis 240 km/h
  • W-Index: bis 270 km/h
  • Y-Index: bis 300 km/h
  • (Y)-Index: über 300 km/h

Die VMAX-Aufhebung darf nur bis zur tatsächlichen Reifenfreigabe ausgenutzt werden.

Bremsanlage

Hochgeschwindigkeits-Verzögerung erfordert thermisch belastbare Bremskomponenten. Bei aktiver VMAX-Aufhebung empfiehlt sich eine Inspektion der Bremsanlage und ggf. ein Wechsel auf Hochleistungs-Beläge.

Fahrwerk

Aerodynamische Lasten und Spurstabilität spielen bei Geschwindigkeiten über 250 km/h eine zentrale Rolle. Werks-Fahrwerk und Aerodynamik sollten geprüft werden.

Was wird im ECU angepasst?

  • Anhebung der VMAX-Sollwerte im Drehmoment- und Lastpfad
  • Anpassung der Drehzahlbegrenzung im höchsten Gang
  • Plausibilisierung der Geschwindigkeitsplausibilität gegenüber dem Tacho
  • Anpassung der Schutzfunktionen für sustained-load Profile

Unterstützte Plattformen

EDC17 (CP14, CP44, CP54), MD1 (CP004, CS014, CP014, CS004), MG1 (CS002, CS011). BMW Bosch MEVD/MG1, Mercedes Continental SID310. Praktisch alle modernen Premium-Plattformen.

Für wen ist die VMAX-Aufhebung sinnvoll?

  • Autobahn-Vielfahrer mit Fahrzeugen, deren Motorleistung deutlich mehr hergibt als die elektronische Begrenzung — typisch bei 250-km/h-abgeregelten Premium-Limousinen und -Kombis.
  • Trackday- und Rundstrecken-Fahrer, bei denen die Abregelung auf langen Geraden (z. B. Döttinger Höhe) das Potenzial beschneidet.
  • Fahrzeuge nach Leistungssteigerung: Nach einer Stage-1- oder Stage-2-Optimierung passt die Werksabregelung oft nicht mehr zur neuen Leistungscharakteristik — die VMAX-Anpassung gehört dann sinnvollerweise in dasselbe Softwarepaket.

Die VMAX-Aufhebung erfolgt bei uns in der Regel im Rahmen einer Gesamtkalibrierung — als einzelne Maßnahme ist sie ebenfalls möglich, sofern die Bauteilfreigaben (Reifen, Bremse, Fahrwerk) passen.

Recht und Verantwortung

Die Aufhebung der herstellerseitigen Selbstbeschränkung ist technisch eine Softwareänderung, die die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit betrifft — sie ist damit eintragungsrelevant und der Versicherung zu melden. Zwingende Voraussetzung ist die passende Reifenfreigabe: Die freigegebene Geschwindigkeit darf den Geschwindigkeitsindex der montierten Reifen niemals überschreiten. Wir dokumentieren die Anpassung und beraten zu Abnahme und Bauteilanforderungen.

Häufige Fragen zur VMAX-Aufhebung

Ist eine VMAX-Aufhebung legal?

Die Softwareänderung selbst ist zulässig, betrifft aber die eingetragene Höchstgeschwindigkeit — sie ist eintragungsrelevant, die Versicherung muss informiert werden, und die Reifen müssen für die neue Geschwindigkeit freigegeben sein. Wir beraten zu Abnahme und Dokumentation.

Reicht die Serienbereifung nach der Aufhebung?

Nur wenn ihr Geschwindigkeitsindex die neue Endgeschwindigkeit abdeckt (W: 270 km/h, Y: 300 km/h). V-Reifen (240 km/h) sind nach einer Aufhebung über 250 km/h nicht ausreichend.

Wird das Fahrzeug dadurch schneller beschleunigen?

Nein — die VMAX-Aufhebung ändert nur die Abregelgrenze, nicht die Leistung. Mehr Beschleunigung liefert erst eine Leistungsoptimierung (Stage 1/2), mit der die Aufhebung sinnvoll kombiniert wird.

Geht die VMAX-Aufhebung bei jedem Fahrzeug?

Bei praktisch allen modernen Premium-Plattformen (Bosch EDC17/MD1/MG1, BMW MEVD, Mercedes SID310). Ob Ihre Plattform unterstützt wird, klären wir anhand von Fahrzeugschein und Softwarestand.

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